03/20/2002

Die Unabhängigkeit der externen Revisionsstelle eines Unternehmens ist von ausschlaggebender Bedeutung, um die Glaubwürdigkeit des Geschäftsabschlusses zu garantieren. Angesichts der Bedeutung dieses Prinzips legen die Corporate Governance Grundsätze fest, dass es sich um einen Unabhängigkeitsverlust handelt, wenn die Revisionsstelle andere Aufgaben als jene der Revisionspflicht erfüllt, wenn sie wirtschaftlich von der Gesellschaft, deren Bilanzen sie prüft, abhängt oder wenn persönliche, geschäftliche oder finanzielle Beziehungen zwischen der Revisionsstelle und der Gesellschaft bestehen. .

Als unvereinbar mit dem Amt des Revisors werden insbesondere Beratungsaktivitäten im Zusammenhang mit der internen Revision, der Rechnungslegung und den Finanzinformationssystemen oder die Vertretung im Streitfall betrachtet. ethos achtet auf all diese Aspekte, wenn es gilt, an einer Generalversammlung eine Revisionsstelle zu wählen. Ethos spricht sich gegen den vorgeschlagenen Revisor aus, wenn auf Grund der verfügbaren Informationen Zweifel an dessen Unabhängigkeit bestehen. .

Für das Jahr 2002 wurden mehrere Aktionärsbeschlüsse angekündigt, die nach einer Unternehmenspolitik rufen, welche es ausdrücklich untersagen würde, dass der Revisor Dienstleistungen erbringt, die nicht direkt die Revision betreffen. An der Generalversammlung von Walt Disney stimmte ethos einem entsprechenden Antrag zu – ein Antrag der im-merhin 40% der Stimmen erhielt.

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