In der Schweiz und international

Die Ausübung der Stimmrechte ist ein zentrales Instrument für Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Interessen langfristig wahren und die Praktiken der kotierten Unternehmen, deren Miteigentümerinnen und -eigentümer sie sind, positiv beeinflussen wollen. Sie ist zudem eine gesetzliche Pflicht für Schweizer Pensionskassen und ein zentrales Element ihrer treuhänderischen Pflicht.

Ethos bietet einen Analyseservice für die Generalversammlungen sämtlicher im SPI enthaltenen Unternehmen (rund 200 abgedeckte Gesellschaften) sowie der grössten kotierten Unternehmen in Europa, Nordamerika und der Asien-Pazifik-Region an. Insgesamt umfasst dies über 500 Unternehmen, die mehr als 70 % der Marktkapitalisierung der wichtigsten Referenzindizes für Aktien aus entwickelten Märkten repräsentieren.

Die Analysen enthalten eine detaillierte Prüfung der Traktanden, begründete Stimmempfehlungen auf der Grundlage der Grundsätze guter Corporate Governance und der Ethos-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung sowie eine Reihe von Informationen zum analysierten Unternehmen, insbesondere zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats und zu den Vergütungen der Führungsinstanzen.

Für die europäischen Unternehmen werden die Primäranalysen von einem Netzwerk unabhängiger und erfahrener Analystinnen und Analysten erstellt, die sich 2023 im «Ethos European Network» zusammengeschlossen haben. Die Stimmempfehlungen stützen sich auch hier auf den Ethos-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung, die jährlich überprüft und aktualisiert werden.

Die Analysen von Ethos werden den Kundinnen und Kunden in der Regel 12 Tage vor der Generalversammlung zugestellt. Zusätzlich erhalten sie einen vierteljährlichen Bericht, der die wichtigsten Generalversammlungspunkte zusammenfasst. Ausserdem veröffentlicht Ethos ihre Stimmempfehlungen für Schweizer Unternehmen fünf Tage vor dem Datum der Generalversammlungen auf ihrer Webseite.

Fokus auf Immobilien

Seit 2025 bietet Ethos auch Analysen der Anlegerversammlungen der grössten, im Immobilienbereich in der Schweiz tätigen Anlagestiftungen an.

Vorsorgeeinrichtungen sind gesetzlich nicht verpflichtet, ihre Stimmrechte bei Anlagestiftungen auszuüben. Gleichwohl verleiht das Gesetz den Anlegerinnen und Anlegern von Anlagestiftungen wichtige, grundlegende Rechte. Als Anlegerinnen und Anleger haben Vorsorgestiftungen eine wichtige Kontrollfunktion, um eine gute Corporate Governance in den Anlagestiftungen zu fördern und die Gefahr von Misswirtschaft zu minimieren. Nachhaltigkeitsbewusste Anleger können auch im Immobilienbereich tätige Anlagestiftungen dazu anregen, die Nachhaltigkeit ihres Immobilienbestandes zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund hat die Ethos Stiftung Stimmrichtlinien entwickelt, die spezifisch für Anlagestiftungen gelten. Ziel ist es, die Anlegerinnen und Anleger von Anlagestiftungen bei der unabhängigen Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen und sie systematisch auf der Grundlage eines transparenten Referenzrahmens zu informieren. Ferner sollen diese Richtlinien die Stiftungsräte der Anlagestiftungen dabei unterstützen, bewährte Praxis zu berücksichtigen. Dabei erhalten sie mit den Richtlinien eine externe, konstruktive Sicht auf ihre Governance und Transparenz. Dies ist umso wichtiger, als diese Anlagevehikel nicht denselben Vorschriften unterliegen wie ihre kotierten Pendants.

Administrative Unterstützung

Ethos bietet institutionellen Anlegerinnen und Anlegern, die Analysen zu Generalversammlungen beziehen, administrative Unterstützung bei der Ausübung ihrer Stimmrechte.

Privataktionärinnen und -aktionäre von in der Schweiz kotierten und im SPI enthaltenen Unternehmen (mit Ausnahme der Unternehmen BKW und Evolva) haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte an Ethos zu delegieren. In diesem Fall werden die Stimmrechte gemäss den Stimmempfehlungen von Ethos ausgeübt. Dazu müssen folgende Schritte befolgt werden: 

  • Auf dem Anmeldeformular im Feld Vollmachtserteilung "erteile Vollmacht an folgenden Aktionär" ankreuzen.

  • Die Vollmacht wie folgt ausstellen: "Ethos Stiftung, Place de Pont-Rouge 1, CP 1051, 1211 Genf 26"

  • Auf dem Anmeldeformular vermerken, dass die Eintrittskarte direkt Ihrem Bevollmächtigten zugestellt wird.

  • Das unterzeichnete Formular mit dem dazu vorgesehenen Briefumschlag an das Aktienregister der Gesellschaften zurücksenden. 

Ethos erhält dann direkt von den Unternehmen die Zutrittskarte zur Generalversammlung.

Bei Unternehmen, die ein Bestellformular für Zutrittskarten zur Generalversammlung verschicken, muss die Zutrittskarte zuerst bestellt werden. Nach Erhalt der Zutrittskarte ist Ethos als Bevollmächtigter anzugeben und die Zutrittskarte ist unterschrieben an Ethos zurückzusenden.