02/21/2003

Im Juli 2002 wurde von der Londoner Börse (LES) eine neue Richtlinie erlassen, mit der von sämtlichen in Grossbritannien kotierten Gesellschaften verlangt wird, den Bericht über die Vergütungen der Führungskräfte den Aktionären an der jährlichen Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen, und zwar von dem per 31. Dezember 2002 endenden Geschäftsjahr an.

So müssen die britischen Unternehmen in ihrem sehr detaillierten Vergütungsbericht die Philosophie vorstellen, auf der die Vergütungspolitik für die Verwaltungsräte und die oberste Geschäftsleitung basiert, die Aufteilung der Vergütungen zwischen festen und variablen Anteilen, die verschiedenen langfristigen Beteiligungspläne, die Rentenpläne und anderen Entschädigungen in bar und/oder Naturalien sowie die Bedingungen bei der Auflösung der Arbeitsverträge von Führungskräften. Auf einer separaten Tabelle aufgeführt werden ausserdem die individuellen Bezüge der exekutiven und nichtexekutiven Verwaltungsratsmitglieder sowie die erhaltenen Aktien oder die Optionen auf Aktien, die während des Berichtsjahres und zum Zeitpunkt des Abschlusses gehalten wurden oder ausgeübt worden waren.

Diese neue Forderung ist Teil der Bemühungen für verstärkte Transparenz im besonders sensiblen Bereich der Vergütungen, um das Vertrauen der Anleger wiederzugewinnnen, das durch die Finanzskandale der letzten zwei Jahre, durch die mehrere grosse US-Gesellschaften in den Konkurs schlitterten, ernsthaft erschüttert wurde.

Zu einem Zeitpunkt, in dem die Direktive der Schweizer Börse von den hierzulande kotierten Gesellschaften nur globale Auskünfte über die Vergütungen der obersten Geschäftsleitung einfordert, illustriert das britische Beispiel – nach dem Vorbild des amerikanischen –, dass die Messlatte bezüglich Transparenz und Kommunikation durchaus höher angelegt werden kann.

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