03/31/2006

Die Generalversammlung von UBS vom 19. April 2006 hat über zwei Traktanden im Zusammenhang mit der Entschädigungspolitik der Bank abzustimmen. Es handelt sich einerseits um die Wiederwahl des Präsidenten des Entschädigungsausschusses und andererseits um die Ermächtigung zur Ausgabe von bedingtem Kapital für die Beteiligung des Managements und der übrigen Beschäftigten mittels Optionsplänen.
 

Um entscheiden zu können, ob diese beiden Anträge des Verwaltungsrats unterstützt werden sollen, ist es notwendig, die generelle Entschädigungspolitik der Bank zu bewerten. Dabei muss betont werden, dass der Jahresbericht von UBS in dieser Hinsicht besonders transparent ist. Zunächst einmal wird klar festgehalten, dass der Entschädigungsausschuss zuständig ist, um dem Verwaltungsrat ein Entschädigungssystem vorzuschlagen und die Bedingungen für die Vergütungen des Managements festzulegen. Deshalb trägt also der Präsident des Ausschusses, Dr Rolf A. Meyer, eine grosse Verantwortung.

Ein Merkmal der Entschädigungspolitik von UBS ist der Schwerpunkt auf den Optionsplänen. Gegenwärtig werden jährlich etwa 2,4% des Aktienkapitals in Form von Optionen verteilt. In zehn Jahren entspricht das einem Viertel des gesamten Kapitals der Bank! Darüber hinaus verlangt die UBS dieses Jahr von den Aktionären, einer Erhöhung des bedingten Kapitals in der Höhe von 7,1% des Gesamtkapitals zuzustimmen, um die Umwandlung von Optionen sicherzustellen, die während drei Jahren zugeteilt werden. Addiert man dazu das bereits reservierte Kapital für Optionen, die in der Vergangenheit zugeteilt, aber noch nicht ausgeübt wurden sowie die blockierten Aktien, sind damit 18% des Aktienkapitals für das gesamte Personal und für das Management bestimmt. Im Sinne der geltenden Best Practice ist ein solcher Werttransfer den Aktionären gegenüber schwierig zu rechtfertigen. Die Verwässerung durch die Erhöhung des bedingten Kapitals kann deshalb nicht akzeptiert werden.

Generell gesehen sind die Entschädigungen für das UBS-Management die höchsten des gesamten Bankensektors in Europa. Dies weil das von UBS angewandte Entschädigungssystem auf einer Referenzgruppe von neun vergleichbaren Finanzinstituten beruht, von denen nur zwei ihren Sitz in Europa, die Mehrheit jedoch in den USA hat. Bekanntlich bieten aber die amerikanischen Banken deutlich höhere Entschädigungen als die europäischen Institute. In diesem Zusammenhang könnte man von UBS erwarten, dass sie zwei Referenzgruppen bildet, wie dies die niederländische Bank ING auf vorbildliche Weise getan hat. Eine erste solche Referenzgruppe erlaubt, die Performance der Manager zu beurteilen. Eine zweite Gruppe wird anschliessend definiert, um die Höhe der Entschädigungen festzusetzen. Diese Gruppe besteht zur einen Hälfte aus europäischen Banken, zur andern aus internationalen Konzernen mit Sitz in den Niederlanden. Tatsächlich stehen die Grossbanken bei der Suche nach den besten Köpfen häufig mit solchen Unternehmen in Konkurrenz. Ein solches Referenzsystem würde zu deutlich verständlicheren, aber für das Management im Vergleich zu den europäischen und schweizerischen Marktbedingungen durchaus attraktiven Entschädigungen führen.

Auf Grund dieser Erwägungen kommt Ethos zum Schluss dass die Entschädigungspolitik der UBS die internationalen anerkannten Vorgaben der Best Practice sprengt. Deshalb empfiehlt Ethos:

NEIN zu stimmen zur Erhöhung des bedingten Kapitals, das für die Mitarbeiter-Optionspläne reserviert ist und 7,1% des gesamten Kapitals entspricht (Punkt 6 der Traktandenliste).

Im Rahmen des Dialogs zwischen UBS und Ethos hat sich der Präsident des Entschädigungsausschuss aus persönlicher Sicht offen und positiv gegenüber einer indikativen Abstimmung der Lohnpolitik an der Generalversammlung von 2007 gezeigt. Als Voraussetzung für ein solches Vorgehen nannte er eine positive juristische Beurteilung und die Zustimmung des gesamten Verwaltungsrates als zuständiges Organ. Ethos begrüsst diese Stellungsname und empfiehlt:

JA zu stimmen zur Wiederwahl von Herr Rolf Meyer, Präsident des Entschädigungs-ausschusses (Punkt 4.1.1 der Traktandenliste).

 

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