04/14/2022

Ethos ruft die Aktionärinnen und Aktionäre auf, die beiden mit mehreren Schweizer Pensionskassen eingereichten Anträge zu unterstützen. Ethos empfiehlt, die Abstimmungen über die Decharge 2020 und 2021, sämtliche Vergütungsanträge sowie die (Wieder-)Wahl von zwei Verwaltungsratsmitgliedern abzulehnen.

Ethos hat ihre Stimmempfehlungen für die Generalversammlung der Credit Suisse vom 29. April veröffentlicht. Ethos ruft die Aktionärinnen und Aktionäre auf, die beiden Aktionärsanträge zu unterstützen, welche zusammen mit mehreren Schweizer Pensionskassen eingereicht wurden. Der erste Antrag (Punkt 8) verlangt, dass eine Sonderprüfung der Bank im Zusammenhang mit den Fällen Greensill und «Suisse Secrets» durchgeführt wird. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Antworten der Credit Suisse auf die Fragen von Ethos zu diesen beiden Fällen korrekt und vollständig sind. Im Gegensatz zur Meinung anderer Stimmrechtsberatern untersteht der unabhängige Experte für diese Sonderprüfung dem Geschäftsgeheimnis (Art. 697e des Obligationenrechts), so dass seine Arbeit den aktuellen Prozess zur Rückforderung der Greensill-Gelder in keiner Art und Weise beeinträchtigen würde.

Siehe: Credit Suisse: Ethos beantragt eine Sonderprüfung (30.03.2022)

Für Ethos und die sieben mitunterzeichnenden Pensionskassen würde eine Sonderprüfung das Vertrauen der Investoren in die Bank wieder herstellen. Ethos betont zudem, dass eine solche Sonderprüfung unabhängiger wäre als die vom Verwaltungsrat in Auftrag gegebene Untersuchung durch die Anwaltskanzlei Walder Wyss und den Wirtschaftsprüfer Deloitte. Letzterer ist zudem auch Berater für die Vergütungen der Führungsinstanzen der Bank. Dieses Mandat scheint daher mit dem Untersuchungsauftrag im Fall Greensill unvereinbar zu sein.

Der zweite Antrag (Punkt 9) betrifft die Klimastrategie der Bank. Es geht darum, die Statuten der Bank zu ändern, damit sie ihre Berichterstattung bezüglich Klimarisiken transparenter gestaltet und ihre Finanzierung von Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind, reduziert. Diese Statutenänderung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Bank genauer berichtet, inwiefern sie ihre Klimaziele einhält oder nicht. Die geforderte Statutenänderung ist zudem vollständig mit der bevorstehenden Verpflichtung von in der Schweiz kotierten Unternehmen vereinbar, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und diesen dem Aktionariat zur Abstimmung vorzulegen.

Siehe: Ethos und elf weitere Investoren reichen an der Generalversammlung der Credit Suisse einen Aktionärsantrag zum Klimaschutz ein (09.03.2022)

Neben diesen beiden Anträgen empfiehlt Ethos, gegen die Decharge der Führungsinstanzen für die Jahre 2020 und 2021 zu stimmen. Zwar entschied die Bank, die Greensill-Affäre von diesen beiden Abstimmungen auszunehmen (was Ethos begrüsst) doch ist sie weiterhin mit zahlreichen Rechtsfällen konfrontiert und in den letzten zwei Jahren wurden laufen neue Fakten bekannt. Deshalb ist Ethos der Ansicht, dass die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechtsansprüche im Zusammenhang mit den in den Jahren 2020 und 2021 aufgedeckten Aktivitäten und Fakten wahren müssen. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass diese Entlastungsanträge die aktuellen und ehemaligen Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung entlasten würden.  

Exzessive variable Vergütungen

Ethos empfiehlt zudem, alle Abstimmungen zu den Vergütungen abzulehnen. Neben der als zu hoch erachteten Höhe der Vergütungen des Verwaltungsrats und der Grundgehälter der Geschäftsleitung, stellt Ethos auch die Verteilung des Pools der variablen Vergütungen in Frage. Tatsächlich wurde fast ein Drittel des Pools von CHF 2.5 Milliarden an nur 3% der Begünstigten, d.h. 1'432 Personen, ausbezahlt. Der Verwaltungsrat kompensierte insbesondere einen Teil der Reduktion der variablen Vergütung durch die Gewährung von Retentionszahlungen in Höhe von insgesamt CHF 395 Millionen, wovon CHF 179 Millionen an 134 Personen ausgeschüttet wurden. Ethos ist der Ansicht, dass potenzielle Fehlanreize dazu führen können, dass einige Mitarbeitende zu hohe Risiken eingehen, um ihre eigene variable Vergütung zu maximieren.

Obwohl der Jahresbonus der Geschäftsleitung infolge der Affären Archegos und Greensill stark gekürzt wurde, ist Ethos der Ansicht, dass angesichts des Verlustes der Bank von CHF 1.65 Milliarden für 2021 überhaupt kein Bonus hätte ausbezahlt werden dürfen. Zudem erachtet Ethos die Forderung, den neuen Geschäftsleitungsmitgliedern CHF 12.1 Millionen als Entschädigung für das Ausscheiden bei ihren vorherigen Arbeitgebern zu gewähren, als übertrieben. Zumal die Bank bereits über CHF 8 Millionen als Ersatzzahlungen an die neuen Mitglieder der Geschäftsleitung geleistet hat.

Schliesslich empfiehlt Ethos, gegen die Wiederwahl von Michael Klein und die Wahl von Keyu Jin als Mitglieder des Verwaltungsrats zu stimmen. Gegen Michael Klein läuft im Bundesstaat Delaware ein Gerichtsverfahren wegen Nichteinhaltung seiner treuhänderischen Pflichten gegenüber Investoren eines in den USA kotierten Unternehmens. Keyu Jin hat in einem Interview mit einer Schweizer Zeitung gewisse Aussagen gemacht, die im Widerspruch zu den Erklärungen der Credit Suisse zur Achtung der Menschenrechte stehen. Ethos ist der Ansicht, dass die Credit Suisse heute Verwaltungsräte braucht, die die Werte der Bank in Bezug auf Menschenrechte und Nachhaltigkeit teilen, um das Vertrauen aller Anspruchsgruppen wiederherzustellen und in Zukunft weitere Kontroversen zu vermeiden.

Nachricht
Generalversammlungen