12/09/2011

Die grössten in der Schweiz kotierten Unternehmen engagieren sich in der Korruptionsbekämpfung. Unterschiede bestehen allerdings bei den konkreten Umsetzungsmassnahmen einer Antikorruptionspolitik.

Dies gilt insbesondere für Bereiche, die vom schweizerischen Gesetz nicht ausreichend geregelt werden. Die rechtliche Unsicherheit muss also behoben werden, damit die Unternehmen in der Korruptionsbekämpfung weitergehen. Dies geht aus der heute von Ethos gemeinsam mit Transparency International Schweiz veröffentlichten Studie zur Antikorruptionspraxis der grössten in der Schweiz kotierten Unternehmen hervor.

Ethos und Transparency International Schweiz veröffentlichen heute, am Internationalen Anti-Korruptionstag, eine Studie zur Korruptionsbekämpfung in der Schweiz: Beleuchtet werden die gegenwärtigen rechtlichen Grundlagen und Entwicklungen sowie die Praxis der zwanzig grössten börsenkotierten Unternehmen der Schweiz (Swiss Market Index - SMI) im Bereich der Korruptionsbekämpfung.

Unternehmen und Korruptionsbekämpfung: Grenzen der Selbstregulierung

Die Studie zeigt zahlreiche gute Beispiele der SMI-Unternehmen im Bereich Korruptionsbekämpfung auf. Im Einklang mit der schweizerischen Gesetzgebung verfügen alle untersuchten Unternehmen über Strategien gegen die Korruption im öffentlichen Bereich. Bezüglich der Massnahmen zur Bekämpfung gewisser Korruptionsformen bestehen allerdings beachtliche Unterschiede - ein Hinweis auf die Grenzen der Selbstregulierung. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung der Privatkorruption, d.h. Bestechungshandlungen zwischen privaten Akteuren, oder der Korruption über Drittpersonen (z.B. Agenten oder Vermittler), beim Verbot von Gefälligkeitszahlungen sowie bei der Reglementierung politischer Spenden. Aus diesem Grund sollte das schweizerische Gesetz nach dem Vorbild der britischen und US-amerikanischen Regeln strenger werden. Nur so werden die Unternehmen geeignete Massnahmen zur wirksamen Bekämpfung aller Korruptionsformen ergreifen.

Schweizer Antikorruptionsgesetzgebung: Verschärfung willkommen

Die Schweiz hat die internationalen Instrumente zur Korruptionsbekämpfung im öffentlichen Sektor in ihr nationales Recht integriert. Ethos und Transparency International Schweiz sind allerdings der Auffassung, dass Unternehmenssanktionen verschärft und Regulierungen systematisch auf die Bekämpfung der Korruption zwischen Privaten ausgeweitet werden sollten. Denn deren Auswirkungen auf Unternehmen und Wirtschaft sind nicht weniger schädlich als jene der öffentlichen Korruption. Die erforderlichen Standards existieren bereits und inspirieren die Grundsätze und Strategien zur Korruptionsbekämpfung zahlreicher Schweizer Unternehmen. Zivilgesellschaft und institutionelle Investoren sind heute nicht mehr die einzigen, die eine entsprechende Anpassung des gesetzlichen Rahmens in der Schweiz für notwendig halten: Auch viele Unternehmen wünschen die Weiterentwicklung von Spielregeln, die einheitlich und gerecht für alle Akteure der Weltwirtschaft gelten sollen.

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Unternehmensführung